Organisationsreglement

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Organisationsreglement

 

Das Organisationsreglement bildet die Grundlage einer rechtswirksamen Delegation der Geschäftsführung (Art. 716b OR, Bundesgerichtsurteile 4A_501/2007 und 4A_503/2007 E. 3.1 f.).

Erlassen wird das Organisationsreglement durch den VR (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 2 OR und Art. 716b Abs. 1 OR).

In Art. 716b Abs. 2 OR ist der Inhalt des Organisationsreglements geregelt.

Das Organisationsreglement dient auch als Geschäftsreglement und enthält Vorschriften über

  • die Konstituierung des VR;
  • die Befugnisse des Präsidenten;
  • die Beschlussfassung;
  • die Sitzungen;
  • die Zeichnungsberechtigungen;
  • den Ausstand;
  • die Protokollführung;
  • u.a.m.

Hier können Sie ein Beispiel eines Organisationsreglements herunterladen:

(28.01.2011)