Organisationsreglement
Das Organisationsreglement bildet die Grundlage einer rechtswirksamen Delegation der Geschäftsführung (Art. 716b OR, Bundesgerichtsurteile 4A_501/2007 und 4A_503/2007 E. 3.1 f.).
Erlassen wird das Organisationsreglement durch den VR (Art. 716a Abs. 1 Ziff. 2 OR und Art. 716b Abs. 1 OR).
In Art. 716b Abs. 2 OR ist der Inhalt des Organisationsreglements geregelt.
Das Organisationsreglement dient auch als Geschäftsreglement und enthält Vorschriften über
- die Konstituierung des VR;
- die Befugnisse des Präsidenten;
- die Beschlussfassung;
- die Sitzungen;
- die Zeichnungsberechtigungen;
- den Ausstand;
- die Protokollführung;
- u.a.m.
Hier können Sie ein Beispiel eines Organisationsreglements herunterladen:
(28.01.2011)