OR-Teilrevision: Schärfere Sanktionen im OR sind umstritten

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Schärfere Sanktionen im Obligationenrecht sind umstritten
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen höheren Entschädigungen nach missbräuchlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen sind umstritten.

altWährend die Gewerkschaften sie befürworten und noch weiter gehen wollen, lehnt die Wirtschaft sie kategorisch ab.

Der Entwurf für eine Teilrevision des Obligationenrechts (OR) sieht vor, dass die maximale Entschädigung bei missbräuchlichen Kündigungen von sechs auf zwölf Monatslöhne angehoben wird. Sechs Monatslöhne seien für schwere Fälle eine zu wenig harte Sanktion.

Mit der Erhöhung auf zwölf Monatsgehälter sollen Richter die gesamten Umstände eines Falles würdigen können und über genügend Spielraum verfügen. Vorgesehen ist zudem mehr Schutz bei gewerkschaftlicher Tätigkeit; Arbeitnehmervertreter sollen aus wirtschaftlichen Gründen nicht entlassen werden können.

Gewerkschaften wollen mehr
Ziel ist, dass Personalvertreter, die mit dem Arbeitgeber über einen Sozialplan verhandeln, nicht die Kündigung erhalten. Der Gewerkschaftsbund (SGB), Travail Suisse, der Verband KV Schweiz und auch die Grünen begrüssen diesen verstärkten Schutz, namentlich für Personalvertreter.

Die vorgeschlagenen Sanktionen genügen ihnen aber bei weitem nicht. Betriebe, vor allem die grössten, können einige Monatslöhne aus der Tageskasse begleichen.

Die unter 30'000 Franken, die etwa Tamedia nach der Kündigung des Präsidenten der Personalkommission des "Tages Anzeigers" habe bezahlen müssen, seien gemessen am Umsatz von 766 Millionen Franken (2009) lächerlich, schrieb die SGB. Das Unternehmen hat den Entscheid angefochten.

Die SP, die Grünen und die Gewerkschaften möchten, dass gekündigte gewählte Personalvertreter und Opfer von "antigewerkschaftlichen" Entlassungen wieder eingestellt werden können. Nur so wirke der Kündigungsschutz genügend. Wollten Betroffene nicht zurück in den Betrieb, müssten sie Recht auf eine Entschädigung haben.

Wirtschaft sagt rundweg Nein
Wirtschaftsvertreter, FDP, CVP und SVP lehnen den Vorschlag rundweg ab. Die Massnahmen gingen zu weit und schadeten der Wirtschaft. "Die Doppelfunktion der Entschädigung als Wiedergutmachung und Sanktionen kann mit dem Höchstbetrag von sechs Monatslöhnen durchaus erfüllt werden", schreibt der Arbeitgeberverband (SAV).

Der SAV und auch der Gewerbeverband (SGV) befürchten, dass eine Forderung von zwölf Monatslöhnen einen kleinen Betrieb gefährden könnte.

Die FDP befürchtet, dass die OR-Teilrevision die Arbeitnehmer in zwei Kategorieren aufteile: die Gewerkschafter und der Rest. "Aus wirtschaftlichen Gründen muss jedem Arbeitnehmer gekündigt werden können", hält die FDP fest. Sie hält den derzeitigen Kündigungsschutz bei gewerkschaftlicher Tätigkeit für ausreichend.

(14.01.2011)