Obligatorische Hundeausbildung für Hundehalter und Hundehalterinnen
Gemäss Tierschutzverordnung, seit 01.09.2008 in Kraft
Der Bundesrat hatte im April 2008 die revidierte eidg. Tierschutzverordnung verabschiedet. Diese ist seit dem 1. September 2008 in Kraft.
Nach Art. 68 der genannten Verordnung müssen Hundehalter und Hundehalterinnen, die sich nach dem 01.09.2008 einen Hund anschaffen, mit diesem obligatorisch einen Erziehungskurs besuchen. Der Gesetzgeber will mit den neuen Ausbildungsbestimmungen weniger die potentiell gefährlichen Hunde in den Griff bekommen, sondern allgemein das Verständnis für die Bedürfnisse von Hunden fördern und damit die Tierschutzsituation Hundehaltungen nachhaltig verbessern.
Hundehalter und Hundehalterinnen verweisen wir direkt auf "Hunde richtig halten".
(11.2010)