Neue Steuerchancen für KMU ab 2011?

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Neue Steuerchancen für KMU ab 2011?

altSteuer- und Abgaberegeln sind komplex, vielschichtig und für Unternehmer oft nur schwer nachvollziehbar. Gründe hierfür sind vielfach neue Gesetze, unzählige Verwaltungsweisungen und laufend geänderte Richtlinien. Aus dieser Optik eines Unternehmers mutet der Titel "Neue Steuerchancen ab 2011" geradezu exotisch an. Gibt es sie wirklich noch, die Steuerchancen? Die Antwort lautet: Ja, aber gewusst wie und auch wann! Nachfolgend eine interessante Auswahl aus der Unternehmenssteuerreform II, deren letzter Teil ab 2011 gilt.

Liquidationsgewinn
Die rekordverdächtig lange Regelung im neuen Art. 37b DBG beschreibt, wie Selbständigerwerbende steuerlich profitieren, wenn die Geschäftstätigkeit nach Alter 55 endet oder im Invaliditätsfall aufgegeben werden muss.

Ab 2011 ist es möglich, bei Geschäftsaufgabe die bis dahin unversteuerten stillen Reserven als reduziert steuerbaren Liquidationsgewinn abzurechnen. Der Liquidationsgewinn wird dabei in zwei Kategorien aufgeteilt.

Die Bestimmung, in welche Kategorie die Besteuerung fällt, hängt von der fiktiven Möglichkeit ab, wie viel der Unternehmer in die 2. Säule (Pensionskasse) hätte einzahlen können. Dieser Betrag wird zum Vorsorgetarif abgerechnet, der restliche Liquidationsgewinn wird ebenfalls reduziert besteuert.

Zur neuen Bestimmung gilt ab 2011 eine zusätzliche Verordnung. Summa summarum ist die Liquidationsgewinnbesteuerung in Zusammenhang mit Nachfolgeregelungen und Umstrukturierungen von Einzel- und Personenunternehmen in Kapitalgesellschaften steuerplanerisch vorteilhaft wie z.B. für Juristen, Architekten, Ingenieure und Ärzte.

Steueraufschub
Das Steuergesetz kennt nur zwei Vermögensarten: Privat- und Geschäftsvermögen. Die entsprechende  Qualifikation führt bei Veräusserung entweder zu einer hohen Steuer- und Sozialversicherungsabgabelast (Geschäftsvermögen) oder zu einem steuerfreien Kapitalgewinn (Privatvermögen). In der Praxis führte die Unterscheidung der zwei Vermögensarten oft zu unerwarteten Abgabeverpflichtungen, die der Unternehmer selten nachvollziehen konnte.

Darum sind nun die gesetzlichen Ergänzungen zu begrüssen, die ab 2011 dazu führen, dass

• verpachtete Betriebe zu keiner automatischen Abrechnung bei den
  Steuern und der AHV führen;

• die Erbteilung von Geschäftsbetrieben vorübergehend steuerneutral
  vorgenommen werden kann und

• beim Überführen von Betriebsliegenschaften ins Privatvermögen
  zusätzlich von einem modifizierten Steueraufschub profitiert
  werden kann.

Mit den neuen Möglichkeiten kann der Unternehmer ab 2011 sein Geschäfts- und Privatvermögen besser strukturieren. Einerseits werden Steuerrisiken vermindert, andererseits eröffnen sich über die Zeit interessante Steuerplanungsmöglichkeiten.

Steuerplanung à gogo?
Die zwei Ausschnitte von weiteren Neuerungen des letzten Teils der Unternehmenssteuerreform II zeigen, dass Steuerplanung nicht nur ein Thema für internationale Grossunternehmen, sondern auch und vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wichtig ist.