Negativer WEKO-Entscheid zu Swisscom-Projekt

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WEKO: Glasfaseraufbau im Kanton Freiburg bleibt unter Beobachtung

Für den Bau und Betrieb eines Glasfasernetzes planen Groupe E und Swisscom im Kanton Freiburg die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens. Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat im Laufe des Verfahrens festgestellt, dass das Vorhaben nicht über eine Kooperation hinausgeht. Das geplante Gemeinschaftsunternehmen entfaltet nämlich keine eigenständige Geschäftstätigkeit. Deshalb bedarf es keiner vorgängigen Zustimmung der WEKO. Wie bei den Projekten in anderen Regionen stehen aber Abredetatbestände zur Diskussion. Das Sekretariat der WEKO eröffnet deshalb eine Vorabklärung.

In vielen Regionen der Schweiz kooperiert Swisscom mit Elektrizitätsversorgungs­unternehmen, um Glasfasernetzwerke aufzubauen. Im Kanton Freiburg haben sich Swisscom und Groupe E für ein Gemeinschaftsunternehmen als Kooperationsform entschieden. Dieses soll den flächendeckenden Aufbau und Betrieb der sogenannten „letzten Meile" gewährleisten.

Nach vertiefter Prüfung des Zusammenschlussvorhabens kommt die WEKO zum Schluss, dass das Gemeinschaftsunternehmen in absehbarer Zeit keine von den beiden Mutterhäusern unabhängige Geschäftstätigkeit entfalten wird. Damit ist die Fusionskontrolle nicht anwendbar. Das Gemeinschaftsunternehmen bedarf nicht der vorgängigen Zustimmung der WEKO. Die Mutterhäuser haben allerdings Sorge dafür zu tragen, dass im Rahmen der Kooperation keine unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen entstehen.

Im Rahmen der vertieften Prüfung des Gründungsvorhabens hat das Sekretariat der WEKO bei einzelnen Klauseln im Vertragswerk zwischen Swisscom und Groupe E wettbewerbsrechtliche Probleme festgestellt. Aus diesem Grund hat das Sekretariat der WEKO auch im Kanton Freiburg am 29. April 2011 eine Vorabklärung eröffnet. Die Kooperation wird nach denselben Bestimmungen geprüft, wie die anderen Projekte zum Glasfaseraufbau.

(WEKO, 29.04.2011)