Höhere Sicherheit für Sparguthaben im ordentlichen Recht
Im Fall einer Bankenpleite sollen Sparguthaben bis zum Betrag von 100'000 Franken garantiert sein. Auch der Nationalrat will die 2008 beschlossenen Sofortmassnahmen für den besseren Einlegerschutz ins ordentliche Recht überführen.
Das Massnahmenpaket zur Beruhigung der Bankkunden war auf dem Höhepunkt der Bankenkrise dringlich verabschiedet worden. Weil dieser Beschluss nur bis Ende 2012 gilt, muss er nun dauerhaft ins Gesetz geschrieben werden.
Kernstück ist die Erhöhung des gesicherten Betrags von 30'000 auf 100'000 Franken. Diese Guthaben werden in einem Konkurs privilegiert behandelt und innerhalb von 20 Tagen ausgezahlt. Um dies zu garantieren, müssen die Banken 125 Prozent der garantierten Beträge hinterlegt haben.
Die Obergrenze der insgesamt gesicherten Guthaben wird von 4 Milliarden Franken auf 6 Milliarden erhöht. Das Massnahmenpaket sieht schliesslich vor, dass Einlagen bei Vorsorgestiftungen gleich wie die Bankguthaben garantiert werden sollen.
Einigkeit im Grundsatz
Im Grundsatz gab es keine Opposition gegen die Überführung des Massnahmenpakets in Dauerrecht. Über alle Fraktionen hinweg herrschte Einigkeit, dass die Einleger im Fall eines Banken-Crashs besser geschützt werden müssen. Die Ratsmitglieder nahmen die Vorlage am 07.03.2011 einstimmig an, obwohl allen klar war, dass damit nicht alle Probleme gelöst sind.
Verschiedene Rednerinnen und Redner wiesen darauf hin, dass dem Risiko systemrelevanter Banken auf anderem Weg begegnet werden müsse. Die so genannte "Too big to fail"-Vorlage, die sich dem Problem annimmt, befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Zentraler Punkt ist eine stärkere Kapitalisierung der Banken.
Linke ohne Chance
Chancenlos war die Linke mit der Forderung, dass die Sparguthaben mit einem von den Banken zu alimentierenden Fonds zu sichern sei. Erfolglos war die SP zudem mit der Forderung, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, auch gleich den Anlegerschutz neu zu regeln. Sogar die Grünen befanden, dass dafür die Zeit fehle.
Der Ständerat hat der Vorlage schon in der Wintersession zugestimmt. Diese enthält auch vereinfachte Verfahren bei Banksanierungen, die Anerkennung ausländischer Insolvenzmassnahmen und Vorschriften für nachrichtenlose Vermögen. Mit einer geringfügigen Differenz geht sie nun zurück an den Ständerat.
(07.03.2011)