Nationalratskommission will Initiativen vor Sammelbeginn vorprüfen
Der Bund soll Volksinitiativen künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung inhaltlich vorprüfen. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) ist mit der Stossrichtung dieses Vorschlags des Bundesrats einverstanden und will die Regierung beauftragen, eine entsprechende Gesetzesrevision vorzubereiten.
Mit 13 zu 8 Stimmen hiess die SPK eine Kommissionsmotion gut, wie SPK-Präsident Yvan Perrin (SVP/NE) am 19.05.2011 sagte. Bevor der Bundesrat eine konkrete Vorlage ausarbeiten kann, müssen aber noch beide Räte der Motion zustimmen.
Gemäss Motionstext soll der Bund vor Beginn der Unterschriftensammlung eine nicht bindende materielle Vorprüfung vornehmen. Die Initianten könnten aufgrund dieses Gutachtens entscheiden, ob sie ihren Initiativtext anpassen wollen oder nicht. Heute beschränkt sich die Bundeskanzlei darauf, Initiativen auf ihre formelle Gültigkeit zu prüfen.
Die Kommission nimmt auch einen zweiten Vorschlag des Bundesrats auf. So soll der Katalog der materiellen Gründe erweitert werden, nach denen eine Initiative für ungültig erklärt werden kann. Heute kann das Parlament eine Initiative für ungültig erklären, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht - etwa dem Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei.
Nach Ansicht des Bundesrats sollen künftig auch solche Initiativen für ungültig erklärt werden, die im Widerspruch zum Kerngehalt der Grundrechte der Bundesverfassung stehen. Die Motion übernimmt diese Idee will aber auch bei Widersprüchen gegen den Kerngehalt der Europäischen Menschenrechtskonvention Volksinitiativen für ungültig erklären können.
(19.05.2011)