Konkurse in der Schweiz im 2011 leicht gesunken

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Betreibungs- und Konkursstatistik 2011: Leichter Rückgang der Konkurse im Jahr 2011

Im Jahr 2011 wurden in der Schweiz 11'073 Konkurseröffnungen verzeichnet. Dies entspricht einem Rückgang von 1,3 Prozent im Vergleich zu 2010. Die Verluste aus Abschlüssen von Konkursverfahren sind im gleichen Zeitraum um 3,1 Prozent angestiegen. Zudem wurden 2011 rund 2,7 Millionen Zahlungsbefehle ausgestellt, d.h. 1 Prozent mehr als im Vorjahr. Soweit die wichtigsten Ergebnisse der Betreibungs- und Konkursstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS).

Weniger Konkurseröffnungen

2011 wurden 11'073 Konkurse gegen natürliche oder juristische Personen eröffnet. Gegenüber 2010 bedeutet dies einen Rückgang von 145 Fällen (-1,3%) und entspricht der ersten Abnahme innerhalb von zehn Jahren, die 1 Prozent übersteigt. Wie schon in den Vorjahren entfiel rund die Hälfte der in der Schweiz eröffneten Konkurse auf die vier folgenden Kantone: Zürich (1491, 13,5%), Waadt (1458, 13,2%), Bern (1332, 12%) und Genf (1280, 11,6%).

Auf kantonaler Ebene verlief die Entwicklung zwischen 2010 und 2011 uneinheitlich. In 11 Kantonen blieb die Zahl der Konkurseröffnungen stabil (plus/minus 10 Einheiten), in 9 Kantonen war sie rückläufig und in den 6 übrigen Kantonen stieg sie an. Die stärksten Rückgänge wurden in den Kantonen Zürich (-97, -6,1%) und Genf (-89, -6,5%) verzeichnet, die stärkste Zunahme registrierte der Kanton Bern (+95, +7,7%).

Nahezu die Hälfte der Fälle (48,1%) betreffen Konkurseröffnungen gemäss dem Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) gegen im Handelsregister (HR) eingetragene Unternehmen. Die aufgrund von Ausschlagung der Erbschaft eröffneten Verfahren sowie weitere Konkurse von Personen gemäss SchKG entsprechen 42 Prozent respektive 9,9 Prozent.

Seit 2010 erhebt die Statistik auch die Eröffnung von Konkursverfahren in Fällen von Gesellschaftsauflösungen nach Art. 731b OR, die sich von Konkurseröffnungen im Sinne des SchKG unterscheiden. Erstere haben seit 2010 um 13 Prozent zugenommen und beliefen sich 2011 auf 2478 Fälle. Diese Entwicklung könnte unter anderem auf die Aktualisierung gewisser Handelsregister zurückzuführen sein.

Leichter Anstieg der Gesamtverluste

2011 belief sich die Zahl der Abschlüsse von Konkursverfahren (Gesellschaftsauflösungen nach Art. 731b OR inklusive) auf 11'924 Einheiten, verglichen mit 11'725 im Jahr 2010 (+199, +1,7%). Hier ist hervorzuheben, dass die 2011 erledigten Fälle nicht nur im Berichtsjahr eröffnete Verfahren betreffen, sondern auch solche aus Vorjahren.

Schweizweit betrug im Jahr 2011 das Total der Verlustsumme aus ordentlichen und summarischen Konkursverfahren 2,1 Milliarden Franken, d.h. 63,8 Millionen mehr (+3,1%) als 2010. Diese Summe ist zwar seit 2010 leicht angestiegen, entspricht aber lediglich 45,2 Prozent der im Jahr 2004 verzeichneten Rekordverluste.

Wie schon im Vorjahr verbuchte der Kanton Waadt mit 318,2 Millionen Franken die grössten Verluste, gefolgt von den Kantonen Tessin (279,7 Millionen), Genf (245,5 Millionen) und Zürich (183 Millionen).

Stabilität bei den Betreibungen

2011 wurden rund 2,7 Millionen Zahlungsbefehle, die den Beginn einer Betreibungshandlung bilden, ausgestellt (+1% im Vergleich zum Vorjahr). In über 1,4 Millionen Fällen, in denen keine Begleichung der Schuld erfolgt war, wurden Pfändungen von Vermögenswerten der Schuldner vollzogen (-0,8% gegenüber 2010). Die Zahl der Verwertungen stieg zwischen 2010 und 2011 von 534'714 auf 527'941 (-6'773, -1,3%).

Tabellen zum Herunterladen (Excel-Dateien):

Methodischer Hinweis

Die Ergebnisse der Betreibungs- und Konkursstatistik basieren auf Daten der kantonalen Betreibungs- und Konkursämter. In einigen Fällen wurden sie mit Daten aus dem Schweizerischen Handelsblatt (SHAB) ergänzt.

Seit 2008 unterscheidet die Statistik zwischen Konkursfällen nach SchKG (Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs) und Fällen von Gesellschaftsauflösungen nach Art. 731b OR (siehe weiter unten). Die Eröffnungen von Konkursverfahren (einschliesslich Fälle nach 731b OR) werden somit von den Konkurseröffnungen unterschieden (ohne Fälle nach 731b OR).

Art. 731b OR – Mängel in der Organisation der Gesellschaft

Nach dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Artikel 731b OR kann ein Richter, wenn einer Gesellschaft eines der vorgeschriebenen Organe fehlt oder eines dieser Organe nicht rechtmässig zusammengesetzt ist (Mängel in der Organisation), insbesondere die Gesellschaft auflösen und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs anordnen, selbst wenn das Unternehmen nicht überschuldet ist.

Die Entwicklung der Anzahl Eröffnungen von Konkursverfahren gemäss Art. 731b OR ist mit Vorsicht zu interpretieren. Diese neuen gesetzlichen Bestimmungen, die namentlich die Liquidation über Konkursverfahren von seit Jahren inaktiven Gesellschaften ermöglichen, scheinen je nach Kanton nach unterschiedlichen Zeitplänen angewandt zu werden.

(BFS, 22.05.2012)