Besteuerung nach dem Aufwand (Bundesgesetz)
Bereits an ihrer Sitzung vom 19. und 20. Januar 2012 ist die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ohne Gegenstimme auf die Vorlage des Bundesrates zur Revision der Aufwandbesteuerung eingetreten und hat sich damit grundsätzlich für eine Verschärfung der Pauschalbesteuerung ausgesprochen.
In der Zwischenzeit hat sie die Verwaltung beauftragt, zusätzliche Berechnungen anzustellen, um die finanziellen Auswirkungen einer Veränderung der für die Veranlagung relevanten Parameter abschätzen zu können. Vor dem Hintergrund dieser Zusatzinformationen und insbesondere mit Rücksicht auf die Stellungnahme der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, kommt die Mehrheit der Kommission zum Schluss, dass es sich beim Entwurf des Bundesrat um eine austarierte Lösung handelt. Sie berücksichtigt sowohl Standorts- als auch Steuergerechtigkeitsüberlegungen und stellt nicht zuletzt einen Kompromiss dar, welcher den unterschiedlichen Anliegen der Kantone gerecht wird.
Ein Antrag, nach welchem die Mindestbemessungsgrundlage mindestens 500‘000 Fr. (Vorschlag des Bundesrates: 400‘000.-) oder dem Zehnfachen des jährlichen Mietzinses (Bundesrat: Faktor 7) oder dem Vierfachen des jährlichen Pensionspreises (Bundesrat: Faktor 3) entsprechen sollte, wurde mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Die Vorlage wurde mit 8 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen in der Gesamtabstimmung angenommen. Sie wird in der Frühjahrssession im Ständerat behandelt.
Links:
- Botschaft zum Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand vom 29.06.2011
- Bundesgesetz über die Besteuerung nach dem Aufwand (Entwurf)
(WAK-S, 15.02.2012)