Vereinbarung mit der Credit Suisse
Der Kanton Zürich hat von der Credit Suisse (CS) eine Entschädigung von 18,9 Millionen Franken erhalten. Die Zahlung kommt der BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich und der Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ) zu Gute.
Die dieser Tage aussergerichtlich vereinbarte Entschädigung steht im Zusammenhang mit einer noch nicht abgeschlossenen Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich. Die Zahlung der Entschädigung ist bereits erfolgt. Etwa 90 Prozent der Summe entfallen auf die BVK. Die Finanzdirektion des Kantons Zürich begrüsst im Namen der beiden betroffenen Institutionen, dass die CS damit den zwischen 1999 und 2003 bei Wertschriftentransaktionen zu Lasten der BVK und der GVZ entstandenen Schaden ersetzt. Der Kanton Zürich, die BVK und die GVZ anerkennen, dass sich die CS in dieser Angelegenheit kooperativ verhalten und ihr Bedauern über die Vorfälle zum Ausdruck gebracht hat.
Der Kanton Zürich macht die Ansprüche der BVK im direkten und weiteren Zusammenhang mit dem Korruptionsfall um den früheren Anlagechef aussergerichtlich oder vor Gericht geltend. Die Finanzdirektion hat dazu Rechtsanwälte mit der Wahrung der Interessen der BVK betraut, die unter anderem auch vorsorgliche Massnahmen gegen die Verjährung möglicher Ansprüche ergriffen haben. Im Juli 2012 hat die Finanzdirektion im Zusammenhang mit einer anderen Strafuntersuchung bereits eine Vereinbarung mit einem früheren Mandatsträger der BVK abschliessen können; diese löste eine Entschädigung zugunsten der BVK von 3,95 Millionen Franken aus. Im Prozess gegen sechs Angeklagte am Bezirksgericht Zürich haben die Rechtsvertreter der Finanzdirektion die Bestrafung der beschuldigten Personen beantragt und Schadenersatzforderungen angemeldet oder sich vorbehalten.
Bild: © Credit Suisse
(Communiqué, 18.09.2012)