Jugendgericht Lenzburg verhandelt betreffend Tötungsdelikt

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Verhandlung vor dem Jugendgericht Lenzburg betreffend Tötungsdelikt

Am 24. November 2011 wird am Jugendgericht Lenzburg die von der Jugendanwaltschaft des Kantons Aargau erhobene Anklage im Zusammenhang mit der Erdrosselung einer Prostituierten in Aarau zur Verhandlung kommen.

Die Jugendanwaltschaft wirft dem heute 21-jährigen Beschuldigten vor, am frühen Morgen des 10. Februar 2008 in das Solarium Metro in Aarau eingestiegen zu sein. Dort habe er an einer Prostituierten sexuelle Handlungen bis hin zur Vergewaltigung, vorgenommen. Anschliessend habe er das Opfer erdrosselt. Weiter wirft die Jugendanwaltschaft dem Beschuldigten vor, vier Einbruchdiebstähle begangen und sich der Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig gemacht zu haben. Die Verhandlung findet am Donnerstag, 24. November 2011, statt und wird voraussichtlich den ganzen Tag dauern. Das Verfahren fällt unter die Jugendstrafprozessordnung. Gestützt auf Art. 14 derselben findet das Verfahren deshalb unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

(Kantonale Justizbehörden, 07.11.2011)