Infos über Hygienenkontrollen in Restaurants

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Restaurant-Kontrollberichte sollen auf Anfrage öffentlich werden

Konsumenten sollen künftig erfahren können, wie sauber ein Restaurant oder ein Laden ist. Der Bundesrat will, dass Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen in Zukunft öffentlich zugänglich sind. Wie das genau geschehen soll, will er aber erst später entscheiden.

Eine offene Information über die Hygienekontrollen in Restaurants oder Lebensmittelladen wird es in der Schweiz aber auch künftig nicht geben. Immerhin sollen die Resultate aber in irgend einer Form veröffentlicht werden, wie der Bundesrat in seinem am 25.05.2011 beschlossenen Gesetzesentwurf vorschlägt. Bisher sind sie gänzlich vertraulich.

In der Vernehmlassung stellte der Bund in Aussicht, dass eine Kurzfassung von Kontrollberichten im Internet zugänglich wären. Davon distanziert sich nun der Bundesrat. Listen von "Grüselbeizen" im Internet seien nicht vorgesehen, heisst es beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).

Im Restaurant fragen

Die definitive Lösung wird in einer Verordnung geregelt. Laut BAG wäre es beispielsweise möglich, dass Konsumentinnen und Konsumenten in den Restaurants nach den Ergebnissen fragen und Einblick erhalten können. Unter Verschluss bleiben sollen aber weiterhin die ausführlichen Berichte zu den Lebensmittelbetrieben.

Wie die Ergebnisse dargestellt würden, wird ebenfalls erst auf Verordnungsebene bestimmt. In anderen Ländern werden Betriebe beispielsweise mit "Smileys" oder mit Buchstaben in Kategorien eingeteilt.

Die Offenlegung von Inspektionsresultaten fordern vor allem Konsumentenorganisationen. Dagegen zeigten sich die Gastrobranche und der Detailhandel in der Vernehmlassung skeptisch. Sie befürchten eine Anprangerung schon bei geringfügigen Beanstandungen.

Annäherung an EU

Die Änderungen im Lebensmittelgesetz dienen dazu, dass Schweizer Recht mit dem europäischen in Einklang zu bringen. So soll im Gesetz auch das Täuschungsverbot für Kosmetikprodukte verankert werden. Diese Produkte dürfen damit nur noch mit Eigenschaften beworben werden, die den Tatsachen entsprechen.

Weitere Änderungen zielen darauf ab, dass die Schweiz am Schnellwarnsystem der EU für Lebensmittel- und Produktesicherheit teilnehmen kann. Ausserdem wird das Bewilligungsverfahren für Lebensmittel vereinfacht. Entscheiden muss nun das Parlament. Die Inkraftsetzung wirf frühestens 2013 erwartet.

(BAG, 25.05.2011)