Die Invaliden- und Hinterlassenenrenten der obligatorischen Unfallversicherung bleiben per 1. Januar 2011 unverändert
Die Anpassung der Renten wird gemäss der Teuerung gerechnet.
Seit der letzten Anpassung im Januar 2009 hat sich aber keine Teuerung ergeben. Der Landesindex der Konsumentenpreise hat sich sogar zurückgebildet. Trotz dieser Herabsetzung, bleiben die Renten unverändert.
Seit der Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) von 1991 werden die Renten der obligatorischen Unfallversicherung grundsätzlich zum gleichen Zeitpunkt wie die Renten der AHV an die Teuerung angepasst. Für die Anpassung ist der Index der Konsumentenpreise des Monats September massgebend. Im Unterschied zur AHV wird in der obligatorischen Unfallversicherung die Lohnteuerung nicht berücksichtigt.
Gemäss den offiziellen Angaben des Bundesamtes für Statistik ist der massgebende Index in der fraglichen Periode zwischen September 2008 und September 2010 sogar um 0,6 Punkte gefallen. Unter diesen Umständen bleiben die Renten der obligatorischen Unfallversicherung unverändert. Die Verordnung 09 über Teuerungszulagen an Rentnerinnen und Rentner der obligatorischen Unfallversicherung bleibt weiterhin massgebend.