Schweiz erhält Kompensationszahlung an Libyen zurück
Die Geldsumme in der Höhe von CHF 1,5 Mio., welche die Schweiz 2010 aus Kompensationsgründen an Libyen überweisen musste, ist zurückerstattet worden.
Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA setzte sich in den letzten Monaten im engen Kontakt mit dem deutschen Aussenministerium für eine Rückerstattung ein. Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey und Deutschlands Aussenminister Guido Westerwelle erörterten diese Frage auch bei dessen jüngstem Besuch in der Schweiz. Die Bemühungen haben sich gelohnt: Dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit zwischen dem EDA und dem Auswärtigen Amt in Berlin hat die Schweiz die Zahlung, welche sie 2010 aus Kompensationsgründen an Libyen leisten musste, nun zurück erhalten.
Libyen hatte vor einem Genfer Gericht gegen die illegale Publikation der Polizeifotos von Hannibal Gaddafi geklagt. Die Schweiz hatte sich in der Folge zu einer Kompensationszahlung für Verfahrens- und Anwaltskosten verpflichtet für den Fall, dass die zuständigen Genfer Behörden den Schuldigen weder finden noch bestrafen können. Diese Regelung war eine Bedingung für die Freilassung des in Libyen festgehaltenen Schweizer Bürgers Max Göldi im Juni 2010. Eine Geldsumme in der Höhe von CHF 1,5 Mio. war zuvor auf ein Sperrkonto in Deutschland einbezahlt worden. Seit dem 6. Juni 2011 ist dieses Geld wieder auf einem Konto der Eidgenossenschaft.
Seit Ausbruch der Krise und der gewalttätigen Auseinandersetzungen im Februar 2011 leistet die Schweiz in Libyen einen Beitrag zur Linderung der Not der Menschen. Die Humanitäre Hilfe des Bundes (HH) richtet einen besonderen Fokus auf bedrängte Minderheiten und Personengruppen mit speziellen Schutzbedürfnissen. Aus diesem Grund hat die HH vor einigen Wochen in Benghazi ein Büro eröffnet. Die bisherigen humanitären Hilfsleistungen der Schweiz zugunsten der libyschen Zivilbevölkerung belaufen sich auf über CHF 3 Mio.
Strafuntersuchung eingeleitet
Ebenfalls am 06.06.2011 hatte der Bundesrat grünes Licht für die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen Libyen gegeben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt nun wegen Geiselnahme und Erpressung im Fall Max Göldi und Rachid Hamdani.
Die beiden Geschäftsleute waren 2008 bis 2010 während fast zwei Jahren in Libyen festgehalten worden - offenbar als Vergeltung für die vorübergehende Festnahme von Hannibal.
Bild: Hannibal al-Gaddafi
(EDA, 08.06.2011)