Bundesrat unterstützt längere Verjährungsfristen für Garantien
In der Regel gilt gemäss Obligationenrecht (OR) eine zehnjährige Verjährungsfrist. Für Gewährleistungsansprüche - das sind Garantien - ist sie jedoch deutlich kürzer. Sie beträgt nur ein Jahr. Das sei zu kurz, hält der Bundesrat in seiner Stellungnahme fest, die er am 20.04.2011 verabschiedete.
Wenn an einem Gerät später als ein Jahr nach dem Kauf Mängel auftreten, kann der Käufer die Leistung, die er vereinbart und bezahlt hat, nicht mehr erhalten. Um das Problem zu entschärfen, sieht der Bundesrat, genauso wie die Kommission, eine Frist von zwei Jahren im Artikel 210 Absatz 1 im OR als angemessen an. Die längere Frist entspricht zudem auch internationalen Regelungen.
(21.04.2011)