EFTA-Staaten unterzeichnen Freihandelsabkommen mit Montenegro und beschliessen Verhandlungsaufnahme mit zentralamerikanischen Staaten
Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat am 14.11.2011 anlässlich des EFTA-Ministertreffens in Genf zusammen mit seinen Amtskollegen der EFTA (Island, Liechtenstein und Norwegen) mit Montenegro ein Freihandelsabkommen unterzeichnet. Ausserdem haben die EFTA-Staaten und die drei zentralamerikanischen Staaten Costa Rica, Honduras und Panama die Aufnahme von Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen angekündigt. Weitere zentralamerikanische Staaten könnten sich der Ankündigung später anschliessen.
Das Freihandelsabkommen mit Montenegro liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten, Fisch und anderen Meeresprodukten sowie mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Es enthält zudem Bestimmungen über den Schutz des geistigen Eigentums, zum Wettbewerb, zu Handelserleichterungen, zu Handel und Nachhaltigkeit sowie Entwicklungsklauseln für Dienstleistungen, Investitionen und das öffentliche Beschaffungswesen. Der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten ist in bilateralen Abkommen geregelt, die zwischen den einzelnen EFTA-Staaten und Montenegro ausgehandelt wurden. Die Abkommen treten nach Ratifikation durch die Vertragsparteien in Kraft, voraussichtlich am 1. Juli 2012.
Durch das Freihandelsabkommen mit Montenegro sollen die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit diesem Land verstärkt und insbesondere die bestehenden Diskriminierungen auf dem montenegrischen Markt beseitigt werden, die mit dem Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) zwischen Montenegro und der EU entstanden sind. Mit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens EFTA-Montenegro werden die Zölle auf Industrieprodukten zwischen den Vertragsparteien beseitigt. In Bezug auf die verarbeiteten Landwirtschaftsprodukte gesteht Montenegro der Schweiz eine gleichwertige Behandlung zu wie der EU im Rahmen des SAA.
Mit der Unterzeichnung dieses Abkommens setzt die Schweiz zudem ihre Politik zur Unterstützung von Wirtschaftsreformen und einer Integration der Staaten der Westbalkanregion in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene fort. Diese Politik hatte bereits zum Abschluss der Freihandelsabkommen mit Mazedonien (2000), mit Kroatien (2001) sowie mit Serbien (2009) und Albanien (2009) geführt.
Ausserdem haben die EFTA-Minister heute zusammen mit dem Vize-Handels- und Industrieminister von Panama sowie den WTO-Botschaftern von Costa Rica und Honduras die Verhandlungsaufnahme für ein umfassendes Freihandelsabkommen zwischen den EFTA Staaten und diesen drei zentralamerikanischen Staaten angekündigt. Die erste Verhandlungsrunde ist im ersten Quartal 2012 geplant. El Salvador, Guatemala und Nicaragua werden sich möglicherweise in einem späteren Stadium an den Verhandlungen beteiligen.
Freihandelsbeziehungen mit den zentralamerikanischen Staaten werden die Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Austausch mit diesen Ländern verbessern und grundsätzlich möglichst stabile und diskriminierungsfreie Marktzugangsbedingungen in verschiedenen für die Schweizer Wirtschaft relevanten Bereichen (insbesondere Warenverkehr, Dienstleistungshandel, Investitionen, öffentliches Beschaffungswesen, Geistiges Eigentum, Wettbewerb) gewährleisten. Die zentralamerikanischen Staaten haben ein Freihandelsabkommen mit den USA (seit 2009 in Kraft) und ein Assoziierungsabkommen mit der EU (Inkrafttreten voraussichtlich 2012) abgeschlossen.
Foto: Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann
(EVD, 14.11.2011)