Guten Tag.
Vor ungefähr acht Jahren habe ich einen Verlustschein vom Betreibungsamt erhalten. Der Gläubiger hat jetzt den Verlustschein, statt direkt bei mir einzuziehen, einem Inkassobüro übergeben. Das Inkassobüro hat auf den geschuldeten Verlustschein-Betrag von Fr. 2’350.– noch Kosten über Fr. 315.70 hinzu gerechnet. Jetzt fordert das Inkassobüro von mir Fr. 2’665.70. Wie mir jedoch bekannt ist, darf sie das laut Gesetz nicht. Ich habe mit dem Inkassobüro telefoniert und gesagt, dass ich die “Zusatzkosten” nicht bezahlen werde. Dabei stiess ich nur auf tauben Ohren. :angry:
Meine Frage: Soll ich nur den geschuldeten Verlustschein-Betrag von Fr. 2’350.– an das Inkassobüro überweisen oder soll ich warten, bis sie mich auf den ganzen Betrag betreiben?
Ich habe auch angst, dass wenn ich dem Inkassobüro nur Fr. 2’350.– überweise, ich von ihnen den Verlustschein nicht erhalten werde und ich dann für die Herausgabe kämpfen muss.
Können Sie mir bitte einen Rat geben?
Besten Dank und freundliche Grüsse
Marina