Fluglärmstreit: Schweiz und Deutschland haben sich auf Kompromiss geeinigt (mit Kommentare)

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Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Deutschland haben sich geeinigt

Die Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Deutschland haben sich bei den Flügen im Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich auf einen Kompromiss geeinigt. Danach verzichtet Deutschland auf die Festlegung einer zahlenmässigen Begrenzung für Anflüge auf den Flughafen Zürich über deutsches Gebiet und lässt werktags bereits eine halbe Stunde früher Anflüge über Süddeutschland zu. Im Gegenzug werden am Abend die Anflüge drei Stunden früher als heute über Schweizerisches Gebiet geführt. Die Umsetzung dieser Betriebsform soll grundsätzlich erst erfolgen, wenn der hierfür erforderliche Ausbau von Pisten am Flughafen Zürich realisiert worden ist, spätestens aber 2020.

Nach fünf Verhandlungsrunden haben sich die Delegationen der Schweiz und Deutschlands auf einen Kompromiss in der Frage der Anflüge auf den Flughafen Zürich über süddeutsches Gebiet (Nordanflüge) geeinigt. Der Entwurf für einen Staatsvertrag enthält die folgenden Eckpunkte:

  • Nordanflüge über deutschem Staatsgebiet unter Flugfläche 100 sind an Werktagen von 6.30 bis 18.00 Uhr möglich.
  • An Wochenenden und Feiertagen sind Nordanflüge von 9.00 bis 18.00 Uhr zulässig.
  • Diese Betriebsform erfordert die Verlängerung der Ost-West-Piste Richtung Westen und der Nord-Süd-Pisten gegen Norden. Die erwähnten Regelungen treten deshalb erst in Kraft, wenn die Pistenverlängerungen realisiert sind, spätestens aber ab dem Jahr 2020. Diese achtjährige Übergangsfrist hat Deutschland der Schweiz zugestanden.
  • Der gekröpfte Nordanflug über Schweizer Gebiet ist als mögliche Option nicht ausgeschlossen.
  • Im Gegenzug für die lange Übergangsfrist ist die Schweiz im Sinn einer Vorabmassnahme bereit, ab Ratfizierung des Vertrages die Flüge an Werktagen eine Stunde früher als heute über Schweizer Gebiet zu führen. Dadurch erfolgt die Umstellung der Anflüge ab 20 Uhr, so wie dies an Wochenenden schon heute der Fall ist.

Die Unterzeichnung des Vertrages wird durch die Verkehrsminister erfolgen. Er konkretisiert die Absichtserklärung, welche Doris Leuthard und Peter Ramsauer im Januar 2012 in Davos vorgelegt haben. Gemäss Vertragsentwurf verzichtet Deutschland auf die Festlegung einer maximalen Zahl von Anflügen über süddeutsches Gebiet, wodurch dem Flughafen ein gewisses Entwicklungspotenzial verbleibt. Zudem hat Deutschland der Forderung der Schweiz nach Aufhebung der morgendlichen Sperrzeit von 6.00 bis 7.00 teilweise entsprochen. Im Gegenzug gewährt die Schweiz Deutschland pro Woche zusätzliche 16,5 Stunden ohne Flugverkehr.

Durch das Abkommen kann eine jahrelange Streitigkeit in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten beendet und Rechtssicherheit für den Flughafen Zürich sowie die Bevölkerung beidseits der Grenze geschaffen werden. Damit der Vertrag in Kraft treten kann, müssen ihn die Parlamente der beiden Staaten ratifizieren.

Für die schweizinterne Lösung zum Vollzug des Staatsvertrages wird die Begleitgruppe (Vertreter der Kantone ZH, AG, TG, SH, SG sowie des Flughafens, der Fluggesellschaft Swiss sowie von Skyguide) ihre Arbeiten nach der Sommerpause konkretisieren. Dabei wird ein gerechter Lastenausgleich angestrebt.

(BAZL/UVEK, 02.07.2012)

Der von Bern und Berlin unterschriebene Staatsvertrag hat schwerwiegende Folgen für den Kanton Zürich

Der Regierungsrat hat den vorliegenden Entwurf des Staatsvertrages zur Kenntnis genommen. Der Staatsvertrag beinhaltet eine erhebliche Ausweitung der flugfreien Zeiten für Süddeutschland und führt damit zu einer Verlagerung des Fluglärms in die Schweiz.

Die vorgesehenen Eckpunkte im Entwurf des Staatsvertrags haben schwerwiegende Folgen für den Kanton Zürich. Im Zentrum der Interessenabwägung stehen die massive Mehrbelastung der Zürcher Bevölkerung durch den Fluglärm sowie die volkswirtschaftliche Bedeutung und die angemessene Entwicklung des Flughafens. Deshalb wird die Volkswirtschaftsdirektion mit der konsultativen Konferenz Flughafen Zürich, in welcher die betroffenen Regionen vertreten sind, das Gespräch aufnehmen. Eine abschliessende Beurteilung des Staatsvertrags kann erst dann gemacht werden, wenn das Ergebnis der schweizinternen Lastenverteilung feststeht.

Weiteres Vorgehen

Bundesrätin Leuthard wird im Spätsommer die betroffenen Kantone zu einer Besprechung über die definitive Lärmverteilung innerhalb der Schweiz einladen. Die von Bundesrätin Leuthard ausgehandelte Betriebsform soll 2020 in Kraft treten und erfordert zwingend den Ausbau des Pistensystems (Pistenverlängerung) am Flughafen Zürich. Neben der Ratifizierung durch die Parlamente der Schweiz und Deutschlands braucht es deshalb für die Umsetzung des Staatsvertrags gestützt auf das Zürcher Flughafengesetz zusätzliche Entscheide von Regierungsrat und Kantonsrat des Kantons Zürich sowie einen allfälligen Volksentscheid.

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Regierungsratsbeschluss Nr. 738/2012

(Mitteilung des Regierungsrates, 05.07.2012)

 

Der Kanton Aargau begrüsst die Einigung zwischen der Schweiz und Deutschland in der Fluglärmfrage. Er fordert aber auch eine faire und tragbare Verteilung des Fluglärms.

Grundsätzlich begrüsst der Kanton Aargau das Zustandekommen einer vertraglichen Lösung im Flugverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz. Damit sind die Eckpunkte für die Sicherheit und die Stabilität des Flughafenbetriebs gegeben. Als nächster Schritt werden innerhalb der Schweiz die betroffenen Kantone unter Federführung des Bundes die Verteilung von An- und Abflügen zusammen festlegen müssen. Der Kanton Aargau ist bereit, unter Berücksichtigung einer fairen Verteilung und möglichst sicherem Flugbetrieb einen Anteil der Fluglärmbelastung zu tragen. Bereits heute finden über 70'000 Starts und über 90'000 Landungen über aargauischem Gebiet statt. Der Kanton Aargau geht davon aus, dass die Flugbetriebskonzepte, auf denen die Varianten des SIL-Schlussberichtes (z.B. Variante J opt) basieren, weiterhin ihre Gültigkeit haben.

Der gekröpfte Nordanflug (GNA) ist jedoch – auch mit satellitengestützter Navigation – einem geraden Anflug hinsichtlich Sicherheit, Kapazität und Zuverlässigkeit immer unterlegen. Der Regierungsrat steht dem gekröpften Nordanflug ablehnend gegenüber, da er im Zusammenhang mit der neuen Startroute über das Surbtal beurteilt werden muss. Der gekröpfte Nordanflug würde nämlich dazu führen, dass das bisher vom Fluglärm verschonte Surbtal neu abends die letzten Starts und morgens die ersten Landungen tragen müsste. Eine solche Veränderung der Betroffenheit wäre einmalig und kann nicht akzeptiert werden. Die innerschweizerische Verteilung der Flugbewegungen (Starts und Landungen) muss in den kommenden Verhandlungen angegangen werden und ist nicht Gegenstand des Staatsvertrags.

(Departement Bau, Verkehr und Umwelt, 02.07.2012)

 

St.Gallen und Thurgau verlangen faire innerschweizerische Verteilung der Lasten

Die Kantone St.Gallen und Thurgau begrüssen grundsätzlich die Einigung zwischen Deutschland und der Schweiz im langjährigen Streit betreffend den Betrieb des Flughafens Zürich. Entscheidend für die innenpolitische Akzeptanz des am 2. Juli 2012 bekanntgewordenen Vertrages wird aber die innerschweizerische Verteilung der aus dem Flugbetrieb resultierenden Lasten sein. Die beiden Kantone verlangen nach wie vor eine faire und ausgewogene Lösung unter Einbezug aller Himmelsrichtungen.

Der neue Staatsvertrag schafft die notwendige Rechtssicherheit, um langfristige Dispositionen für die Zukunft des volkswirtschaftlich bedeutenden Landesflughafens treffen zu können. Die genauen Auswirkungen der neuen Regelungen auf den Osten des Flughafens und damit auf die Kantone Thurgau und St.Gallen müssen aber erst geprüft werden. Gemäss einer ersten Beurteilung werden insbesondere am Abend zusätzliche An- und Abflüge ohne Benutzung des Deutschen Luftraumes abzuwickeln sein. Die Verteilung dieser zusätzlichen Lasten soll im Rahmen der bereits installierten Begleitgruppe, welcher auch die Kantone St.Gallen und Thurgau angehören, geregelt werden. Dabei werden sich die Kantone dafür einsetzen, dass keine einseitige Belastung des Ostens erfolgt. Diesbezüglich hat Bundesrätin Doris Leuthard bereits verbindlich zugesichert, dass bei einer Umverteilung der An- und Abflüge ein „fairer Ausgleich“ für den Osten umgesetzt wird. Für die Zustimmung zum vorliegenden Vertrag wird ausschlaggebend sein, ob in diesem Rahmen ein überzeugendes Gesamtpaket zur Verhinderung einer übermässigen Belastung des Ostens geschnürt werden kann. Bei der Vorbereitung und Umsetzung der nächsten Schritte werden der Kanton St.Gallen und der Kanton Thurgau eng zusammenarbeiten.

(Communiqué vom 03.07.2012)

Foto: © Swiss