Fluglärmstreit: Bundesrat genehmigt Staatsvertrag mit Deutschland

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Bundesrat genehmigt Staatsvertrag mit Deutschland zum Flugverkehr

Der Bundesrat hat am 15. August 2012 den Staatsvertrag mit Deutschland betreffend den Flugverkehr am Flughafen Zürich gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die Vorsteherin des UVEK, Doris Leuthard, ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen.

Anfang Juli haben sich die Verhandlungsdelegationen der Schweiz und Deutschlands auf den Inhalt eines Staatsvertrages geeinigt, der die Flüge vom und zum Flughafen Zürich über deutsches Gebiet neu regelt. Der Vertrag sieht vor, dass Deutschland auf eine Begrenzung der Flugbewegungen über seinem Territorium verzichtet. Deutschland lässt an Werktagen morgens eine halbe Stunde früher wieder Nordanflüge zu und akzeptiert grundsätzlich einen gekröpften Nordanflug, der auf Schweizer Seite der Grenze entlang führen würde. Im Gegenzug würde die Schweiz am frühen Abend während drei zusätzlichen Stunden die Anflüge über eigenes Gebiet führen.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. August 2012 dem Staatsvertrag zugestimmt. Gleichzeitig hat er die Vorsteherin des UVEK mandatiert, das Abkommen zu unterzeichnen. Die Unterzeichnung ist für September 2012 geplant. Der Staatsvertrag bedarf der Ratifikation durch die Parlamente der beiden Staaten.

(BR, UVEK, BAZL, 15.08.2012)

SVP - Bundesrat knickt erneut ein: Er unterzeichnet Luftverkehrsabkommen mit Deutschland

Der Bundesrat hat am 15. August 2012 entschieden, das ausgehandelte Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz über die Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich zu unterzeichnen. Einmal mehr trifft der Bundesrat damit Entscheide losgelöst von den Schweizer Interessen. Die SVP fordert den Bundesrat auf, auf seinen Entscheid vom 15.08.2012 zurückzukommen. In der aktuellen Situation mit kontinuierlichen Angriffen auf die schweizerische Souveränität von Seiten deutscher Behörden und Politiker darf die Schweiz keine neuen Verträge mit Deutschland abschliessen. Ebenso bringt dieses Abkommen erneut ein einseitiges Entgegenkommen der Schweiz gegenüber dem Ausland. Es hätte in dieser Form gar nie abgeschlossen werden dürfen und darf nun keinesfalls unterzeichnet werden.

Die Flugzeiten und damit die Anzahl Flugbewegungen auf deutschem Gebiet werden durch das Abkommen massiv eingeschränkt. Die zusätzliche Belastung trägt die Schweiz. Der deutsche Luftverkehr wird damit zu einem erheblichen Teil auf schweizerisches Gebiet umgelagert. Im Bewilligungsverfahren zum Luftverkehr und in Fragen zu Fluglärmimmissionen wird zudem die Schweizer Souveränität aufgegeben. Das Abkommen ist deshalb in keiner Weise ausgewogen und stellt erneut ein unverständliches und leichtfertiges Entgegenkommen an Deutschland dar.

Die Schweiz ist damit einmal mehr vor Deutschland eingeknickt. Vor dem Hintergrund des Ankaufs gestohlener Bankkundendaten durch deutsche Behörden und fortgesetzte Angriffe auf die schweizerische Souveränität durch deutsche Politiker darf die Schweiz keine Abkommen mit Deutschland unterzeichnen. Alle laufenden Verhandlungen und Prozesse im Zusammenhang mit neuen und bestehenden Staatsverträgen mit Deutschland sind deshalb von der Schweiz umgehend zu stoppen bzw. zu sistieren.

(SVP-Communiqué, 15.08.2012)

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