Nein, denn das Ändern des Arbeitspensums geht nur über die Vertragsänderung. Dies setzt eine Kündigung des bisherigen Vertrags voraus. Es sei denn, Ihr Chef würde Ihrem Wunsch freiwillig entsprechen. Ist er damit nicht einverstanden, können Sie den jetzigen Arbeitsvertrag auf Ende des Mutterschaftsurlaubes kündigen und sich eine 40-Prozent-Stelle suchen.
Start Zurzeit bin ich voll arbeitstätig und im sechsten Monat schwanger. Nach dem...