Wie entsteht eine Erbengemeinschaft und wer gehört alles zur Erbengemeinschaft?

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    Die Erbengemeinschaft entsteht von Gesetzes wegen. Das heisst, ohne dass jemand etwas unternimmt, entsteht beim Tod einer Person eine Erbengemeinschaft.
    Die Gemeinschaft entsteht zwischen den vom Gesetz vorgesehenen Erben und jenen, die allenfalls im Testament oder Erbvertrag genannt sind.