Eine Anfechtung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Mietzinserhöhung bei der Mietschlichtungsbehörde erfolgen. Im Verkehr mit Behörden ist das Datum des Poststempels massgebend. Das heisst, eine Frist ist eingehalten, wenn das Schreiben am letzten Tag der Frist vor 24 Uhr bei der Schweizerischen Post abgegeben wird.
Start Welche Frist ist im Mietverhältnis zu beachten, wenn man eine Mietzinserhöhung oder...