Von meinem Balkon im vierten Stock dringt Giess- und Regenwasser auf den Balkon im dritten Stock. Der Balkonboden hat einen Riss und leckt. Die Verwaltung verlangt nun, dass ich den Mangel auf eigene Kosten beheben muss. Muss ich das zahlen?

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    Nein.

    Alle tragenden und äusseren Teile eines Mehrfamilienhauses sind gemeinschaftliches Eigentum. Dazu gehören z.B. die Aussenmauern, das Dach und das Fundament des Gebäudes. Weiter auch der Aussenbereich eines Balkons und damit die dazugehörenden Brüstungen, Aussenwände und Geländer sowie das Balkonfundament.

    Die Unterhaltskosten und Reparaturen am gemeinschaftlichen Eigentum müssen vollumfänglich durch die Eigentümergemeinschaft finanziert werden. Sie müssen sich also nur entsprechend Ihrer Wertquote an den Kosten beteiligen.

    Aber: Für die Innenausstattung des Balkons ist der jeweilige Eigentümer allein verantwortlich. So etwa für Schäden an einem selbst verlegten (Rasen-)Teppich auf dem Balkonboden, an der Holzauskleidung des Balkoninnenraums, an der Möblierung oder an der Beleuchtung.