Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das von einem hierarchisch übergeordneten Zeichnungsberechtigten der Firma unterschrieben wird. Eine Unterzeichnung durch eine gleichgestellte oder gar untergeordnete Person wäre eine Persönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers (Art. 328 OR). Der geschäftsführende Direktor verlangt zu Recht, dass das Zeugnis vom Verwaltungsratspräsidenten unterzeichnet wird.
Start Unser ehemaliger geschäftsführender Direktor, der auch Delegierter des Verwaltungsrats war, verlangte, dass...