Unser ehemaliger geschäftsführender Direktor, der auch Delegierter des Verwaltungsrats war, verlangte, dass das Arbeitszeugnis vom Verwaltungsratspräsidenten unterzeichnet würde. Andernfalls bliebe ihm nichts anderes übrig, als zu klagen. Wir lassen uns nicht erpressen. Wir sind doch im Recht?

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    Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, das von einem hierarchisch übergeordneten Zeichnungsberechtigten der Firma unterschrieben wird. Eine Unterzeichnung durch eine gleichgestellte oder gar untergeordnete Person wäre eine Persönlichkeitsverletzung des Arbeitnehmers (Art. 328 OR). Der geschäftsführende Direktor verlangt zu Recht, dass das Zeugnis vom Verwaltungsratspräsidenten unterzeichnet wird.