Seit der Scheidung habe ich das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter. Im Fall meines Todes wäre mein Bruder bereit, für sie zu sorgen. Kann ich testamentarisch bestimmen, dass er und nicht der Vater meiner Tochter das Sorgerecht erhält?

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    Nein, Sie haben kein Bestimmungsrecht.

    Sollten Sie sterben, bräuchte Ihre unmündige Tochter einen neuen gesetzlichen Vertreter, der für sie verantwortlich wäre. Die Vormundschaftsbehörde Ihres Wohnortes müsste entweder einen Vormund ernennen oder das Sorgerecht dem Vater übertragen.

    Sie können bei dieser Behörde den Wunsch deponieren, dass im Falle Ihres Ablebens Ihr Bruder die Vormundschaft übernimmt. Die Behörde ist allerdings nicht an ein solches Begehren gebunden. Vielmehr müsste sie nach Ihrem Tod aufgrund der konkreten Verhältnisse prüfen, welches die beste Lösung für Ihr Kind wäre. Wenn Ihre Tochter urteilsfähig ist, müsste jedoch in erster Linie auch auf ihre Meinung Rücksicht genommen werden.