Meine Exfrau heiratet in nächster Zeit ihren Lebenspartner. Kann ich die Alimentenzahlungen nach ihrer Hochzeit an sie einstellen?

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    JA. Das Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht vor, dass die Zahlungspflicht in diesem Fall automatisch erlischt. Nach der Heirat Ihrer Exfrau müssen Sie nicht mehr bezahlen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn im Scheidungsurteil ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist. Doch das kommt selten vor.

    Übrigens: Auch ohne Hochzeit müssen Sie keine Alimente mehr bezahlen, wenn Ihre Exfrau mit ihrem Partner im selben Haushalt lebt und die Lebengemeinschaft "eheähnlich" ist. Wann das zutrifft, ist im Gesetz nicht geregelt. Eventuell haben Sie eine Regelung in Ihrem Scheidungsurteil getroffen. Wenn nicht, dürfen Sie die Zahlungen nur einstellen, wenn die Exfrau einverstanden ist (schriftlich vereinbaren!) oder das Gericht die Erlaubnis erteilt (Abänderungsklage). Die bisherige Praxis zeigt, was die Gerichte als "eheähnliches" Konkubinat auslegen: in der Regel, wenn die Wohn- und Lebensgemeinschaft bereits fünf Jahre dauert - oder wenn das Paar mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebt oder gemeinsames Wohneigentum kauft.