Meine Ehefrau liegt seit drei Wochen im Spital. Beim Betreibungsamt muss ein Zahlungsbefehl für sie abgeholt werden. Sie bestreitet die Forderung. Muss ich den Zahlungsbefehl für meine Frau entgegennehmen?

    0
    284

    Ja.
    Sie müssen den Zahlungsbefehl entgegennehmen. Ihre Frau oder Sie als Stellvertreter können dann innert 10 Tagen beim Betreibungsamt Rechtsvorschlag erheben. Damit gilt die Forderung als bestritten. Ihnen entstehen keine Kosten. Den Zahlungsbefehl zahlt der Gläubiger.
    Achtung: Der Rechtsvorschlag muss spätestens am letzten Tag der zehntägigen Frist beim Betreibungsamt sein, ansonsten die Frist als verpasst gilt.