Mein Chef hat mir eine zusätzliche Ausbildung bezahlt. Dafür habe ich mich verpflichtet, nach dem Diplom mindestens 1 Jahr lang im Betrieb zu bleiben. Nun habe ich vor Ablauf 1 Jahres gekündigt. Mein Chef verlangt nun das Geld zurück. Darf er das?

    0
    327

    Ja, wenn eine entsprechende Vereinbarung vorliegt. Grundsätzlich ist eine Rückzahlungsvereinbarung gültig, wenn sie den Betrag und die Frist festlegt, innert der eine Kündigung die Rückzahlungspflicht auslöst. Voraussetzung für eine Rückzahlung ist zudem, dass der Arbeitgeber die Kündigung nicht provoziert hat. In Ihrem Vertrag sind sowohl die Frist als auch der konkrete Betrag genannt. Sie sind deshalb zur Rückzahlung verpflichtet.