In unserer Wohnung hat es gerade mal 18 Grad und wir frieren die ganze Zeit. Was können wir unternehmen, wenn der Vermieter nicht für genügende Wärme sorgt?

    0
    240

    Ihr Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung "angemessen" zu beheizen. Das bedeutet, eine Durchschnittstemperatur von 20 bis 21 Grad zwischen 7.00 Uhr morgens und 23.00 Uhr. Behebt der Vermieter den Mangel nicht, haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsherabsetzung und können bei der Schlichtungsbehörde gar künftige Mietzinse hinterlegen. Aber nur, nachdem Sie das dem Vermieter angekündigt haben.