Im Betrieb wo ich arbeite ist Kurzarbeit eingeführt worden. Somit erhalte ich nur 80% meines vorherigen Lohnes. Mein Arbeitgeber zieht mir aber die ganzen Sozialbeiträge ab. Ist das korrekt?

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    Ja.
    Während der Kurzarbeitszeit muss der Arbeitgeber die vollen gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Sozialversicherungsbeiträge entsprechend der vereinbarten Arbeitszeit und dem vereinbarten Lohn weiterzahlen. Dies gilt auch für die Angestellten. Entsprechend müssen Sie auch die vollen Abzüge für AHV, Pensionskasse und Unfallversicherung akzeptieren.