Nein. Ist kein Ehevertrag vorhanden, gilt automatisch der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Dabei behält jeder Ehegatte im Scheidungsfall sein eingebrachtes Gut für sich, ebenso Schenkungen und Erbschaften, die während der Ehe angefallen sind, sowie persönliche Gegenstände wie Kleider und Schmuck. Diese Güter gehören zum sogenannten Eigengut, das bei der Scheidung nicht geteilt wird.
Hingegen wird die sogenannte Errungenschaften aufgeteilt. Diese Masse umfasst alle Vermögenswerte, die ein Ehepartner während der Ehe erworben hat. Dazu zählen die Ersparnisse aus dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit beziehungsweise Sozialversicherungen sowie Erträge des Eigenguts. In einem Inventar können Sie zur Sicherheit festhalten, wer welche Vermögenswerte in die Ehe eingebracht hat. Lassen Sie zudem das eingebrachte Gut auf einem separaten, auf Ihren Namen lautendes, Konto und behalten Sie die Bankauszüge ab dem Zeitpunkt der Heirat sorgfältig auf.