Der Empfänger einer unbestellten Sache ist nicht verpflichtet, diese zurückzuschicken oder aufzubewahren. Ist jedoch offensichtlich, dass eine wertvolle Ware irrtümlich zugesandt wurde, muss er den Absender informieren. Der Empfänger muss die Ware aber nicht auf eigene Kosten zurückschicken.
Start Ich habe unbestellte Ware erhalten. Wie ist die Rechtslage resp. was muss...