Ich habe einen Zahlungsbefehl erhalten, bin aber mit der verlangten Forderung nicht einverstanden. Wie lange habe ich Zeit, um Rechtsvorschlag zu erheben?

    0
    277

    Genau zehn Tage nach Erhalt des Zahlungsbefehls.
    Wichtig: Der Rechtsvorschlag muss spätestens am letzten Tag der zehntägige Frist beim Betreibungsamt sein, ansonsten die Frist nicht gewahrt ist.