Nein. Weil die Garage kein Bestandteil Ihres Mietverhältnisses für die Wohnung ist, gelten die zwingenden Vorschriften zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen nicht. Diese gesetzlichen Schutzvorschriften kommen lediglich bei der Miete für Wohn- und Geschäftsräumen zur Anwendung. Hätten Sie hingegen die Garagenbox zusammen mit der Wohnung vom selben Hausbesitzer gemietet, wäre eine Mietzinsanpassung aufgrund des Referenzzinssatzes auch hier möglich.
Start Ich habe eine Garagenbox gemietet. Diese habe ich unabhängig von meiner Wohnung...