Ja. Kein Amt kann dagegen etwas einwenden. Ihr Sorgerecht wird aber durch den Umzug des Sohnes nicht aufgehoben. Wollen Sie jedoch im Einverständnis mit Ihrem Ex-Mann die Alimentenregelung ändern, das Sorgerecht aufteilen oder ganz auf den Vater übertragen, bedarf dies der Zustimmung durch die Vormundschaftsbehörde.
Start Ich bin seit acht Jahren von meinem Mann geschieden. Die Kinder sind...