Nein. Der Mutterschaftsurlaub beginnt laut Gesetz mit der Geburt des Kindes. Werden Sie vorher aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig, gilt dies als Krankheit. Entsprechend ist Ihr Lohnanspruch: Hat Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen, bekommen Sie in der Regel bei Krankheit 80 % des Lohnes. Fehlt eine solche Versicherung, muss Ihr Arbeitgeber den Lohn gemäss Obligationenrecht zahlen. Das heisst, im ersten Arbeitsjahr mindestens drei Wochen lang zu 100 %, ab dem zweiten ist der Anspruch je nach Region unterschiedlich. Er beträgt aber mindestens vier Wochen.
Start Ich bin schwanger und arbeite als Verkäuferin. Mein Chef hat jetzt verlangt,...