Ich bin schwanger und arbeite als Verkäuferin. Mein Chef hat jetzt verlangt, dass ich den Mutterschaftsurlaub um einen Monat vorziehen soll, da ich in den letzten Wochen vor der Geburt sicher oft ausfallen werde. Darf der Chef das von mir verlangen?

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    Nein. Der Mutterschaftsurlaub beginnt laut Gesetz  mit der Geburt des Kindes. Werden Sie vorher aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig, gilt dies als Krankheit. Entsprechend ist Ihr Lohnanspruch: Hat Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen, bekommen Sie in der Regel bei Krankheit 80 % des Lohnes. Fehlt eine solche Versicherung, muss Ihr Arbeitgeber den Lohn gemäss Obligationenrecht zahlen. Das heisst, im ersten Arbeitsjahr mindestens drei Wochen lang zu 100 %, ab dem zweiten ist der Anspruch je nach Region unterschiedlich. Er beträgt aber mindestens vier Wochen.