Ich bin 50 Jahre alt und seit 1999 geschieden. Ich habe keine Kinder. Kann ich meinen neuen Lebenspartner im Todesfall bei der Pensionskasse begünstigen oder fällt das Vermögen in der beruflichen Vorsorge nach meinem Tod an die Pensionskasse?

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    Das hängt vom Reglement Ihrer Pensionskasse ab. Um Klarheit zu erhalten, müssen Sie sich bei Ihrer Kasse erkundigen. Das Gesetz "erlaubt" zwar den Eintrag von Lebenspartnern, verpflichtet die Pensionskasse aber nicht dazu. Oft muss eine neue Partnerschaft mit Scheidungspapieren, Geburtsurkunde oder gemeinsamen Mietvertrag belegt werden. Andere geben sich mit einer schriftlichen Meldung der Daten des Partners zufrieden. Viele Pensionskassen passen sich den modernen Lebensbedingungen zunehmend an und akzeptieren Konkubinatspartner. Dann kann der Lebenspartner auch eine Pensionskassenrente oder Kapitalabfindung beziehen.