Ich arbeite in einer Modeboutique. Überall sind Kameras installiert. Der Chef sagt, der Grund sei die Prävention von Diebstählen. Dürfen Angestellte am Arbeitsplatz überhaupt gefilmt werden?

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    Ja, aber der Arbeitgeber muss die Angestellten darüber informieren. Das Filmen ist nur zur Produktionssteuerung oder aus organisatorischen und Sicherheitsgründen zulässig und darf die Persönlichkeitsrechte nicht verletzen. Die Kameras sind so zu installieren, dass die Bewegungsfreiheit der Angestellten möglichst nicht eingeschränkt wird.