Ja, aber der Arbeitgeber muss die Angestellten darüber informieren. Das Filmen ist nur zur Produktionssteuerung oder aus organisatorischen und Sicherheitsgründen zulässig und darf die Persönlichkeitsrechte nicht verletzen. Die Kameras sind so zu installieren, dass die Bewegungsfreiheit der Angestellten möglichst nicht eingeschränkt wird.
Start Ich arbeite in einer Modeboutique. Überall sind Kameras installiert. Der Chef sagt,...