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Montag, 18. Mai, 2026
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    Ich arbeite in einem kleinen Unternehmen. Nun zieht die Firma von Zürich nach Luzern. Muss man mit dem Betrieb zügeln?

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    Nicht unbedingt. Ist der Arbeitsort durch den Vertrag bestimmt, können sich Angestellte weigern, den Arbeitsplatz zu zügeln. Allerdings müssen Sie dann mit der Kündigung rechnen.