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Montag, 18. Mai, 2026
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    Einige Stockwerkeigentümer möchten den Kabelfernsehempfang durch eine gemeinschaftliche Satellitenempfangsanlage ersetzen. An der nächsten Eigentümerversammlung stimmen wir darüber ab. Genügt für die Beschlussfassung das qualifizierte Mehr?

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    Ja. Beim Aufstellen einer gemeinschaftlichen Satellitenempfangsanlage handelt es sich, wie beim Anschluss an das Kabelfernsehnetz, um eine nützliche Massnahme. Dazu gehören Erneuerungs- und Umbauarbeiten, die eine Wertsteigerung oder eine Verbesserung der Immobilie zur Folge haben. Dies im Unterschied beispielsweise zu den notwendigen - also unerlässlichen - sowie zu den luxuriösen Massnahmen. Nützliche Massnahmen erfordern die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Stockwerkeigentümer, die zugleich über mehr als die Hälfte aller Wertquoten verfügen.