Eine Grenzgängerin aus Frankreich verlangt, dass wir ihr Arbeitszeugnis auf Französisch schreiben. Müssen wir das wirklich machen?

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    Der Arbeitgeber hat das Arbeitszeugnis in der Sprache abzufassen, die am Ort des Betriebs üblich ist. In zweisprachigen Regionen muss das Zeugnis so abgefasst werden, dass es das wirtschaftliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht behindert. In Fribourg oder Biel könnte ein welscher Arbeitnehmer durchaus verlangen, dass sein Zeugnis französisch abgefasst wird. Anders verhält es sich bei Ausländern und Grenzgängern und Arbeitnehmern, die eine Stelle in einem anderen Sprachgebiet suchen. Hier ist es klar Sache des Arbeitnehmers, für die Übersetzungskosten aufzukommen.