Ja. Mehr als einmal täglich muss tatsächlich sein, wenn es nötig ist, und zwar jeweils zwischen 7 und 21 Uhr. Allerdings können Sie bei Dauerschneefall nicht erwarten, dass die Treppe nonstop geräumt wird. Kommt der Hauswart seinen Aufgaben aber offensichtich nicht nach, liegt ein mietrechtlicher Mangel vor. Sie können den Vermieter über die Schlichtungsstelle in Mietsachen dazu bringen, für eine korrekte Schneeräumung besorgt zu sein, und den Mietzins für jene Zeit reduzieren lassen, während der der Mangel besteht.
Start Die Treppe zu unserem Mietshaus ist häufig zugeschneit. Das ärgert mich sehr....