Aufgrund meiner schwierigen finanziellen Lage überlege ich ernsthaft, den Privatkonkurs zu beantragen. Was würde das konkret bedeuten?

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    Ein Privatkonkurs hat zur Folge, dass laufende Betreibungen beendet werden und allfällige Lohnpfändungen dahinfallen. Sie können also wieder frei über Ihren gesamten Lohn verfügen. Gläubiger, die in Ihrem Konkurs ganz oder teilweise leer ausgehen erhalten einen Verlustschein und haben das Recht, Sie später erneut für ihre (Rest-)Forderung zu betreiben.

    Falls Sie eines Tages wieder neues Vermögen haben oder einen sehr guten Lohn, werden diese Gläubiger damit Erfolg haben. Sollte es Ihnen finanziell nicht besser gehen, können Sie gegen die betriebene Forderungen aus Verlustschein(e) Rechtsvorschlag erheben mit der Begründung "Kein neues Vermögen".

    Ein Privatkonkurs empfiehlt sich nur für Schuldner, die über ein genügend hohes Einkommen verfügen, um die laufenden Kosten zu decken. Verdient ein Schuldner zu wenig, besteht die Gefahr, dass er nach Abschluss des Privatkonkurses wiederum Schulden machen muss.

    Tip: Für eine seriöse und detaillierte Beratung wenden Sie sich an uns.