Ja. Tatsächlich haften die Gemeinwesen - also Bund, Kantone und Gemeinden - für Schäden, die wegen ungenügenden Unterhalts ihrer Gebäude und Strassen entstehen. Ein typischer Anwendungsfall dieser sogenannten Werkeigentümerhaftung ist der mangelhafte Winterdienst. Allerdings haben die Gerichte diese Unterhaltspflicht relativiert. Die öffentliche Hand muss nur vorkehren, was zeitlich und technisch möglich sowie finanziell zumutbar ist. Fazit: Bei einem überraschenden Kälte- oder Wintereinbruch können die Automobilisten nicht blind auf guten Halt vertrauen, sondern müssen ihre Fahrweise den Witterungs- und Strassenverhältnisse anpassen.
Start Auf einer vereisten Gemeindestrasse hatte ich einen Schleuderunfall mit dem Auto. Ich...