Familiengesellschaft - das Wichtigste in Kürze

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Die Familiengesellschaft in Kürze

Die meisten Familienunternehmen entstehen als Kleinunternehmen mit einfachen rechtlichen Strukturen, doch können sie sich zu grossen Unternehmungen entwickeln. Dabei können/wollen oft nicht mehr alle Familienmitglieder im Betrieb mitwirken, sodass eine Regelung gleichzeitig allen gewisse Mitsprache- und Beteiligungsrechte garantieren muss, ohne dass die Entscheidfindung im Unternehmen übermässig erschwert oder gar durch einzelne blockiert werden kann.

Im Zusammenhang mit der rechtlichen Ausgestaltung einer Familiengesellschaft sind namentlich folgende Positionen von besonderer Bedeutung:

  • Interessenausgleich
  • Wahrung des Charakters als Familiengesellschaft
  • Regelung von Nachfolgeproblemen
  • Optimale Führung
  • Konfliktbewältigung

Instrumente der Familiengesellschaft

Aus rechtlicher Sicht stehen für diese Positionen einer Familiengesellschaft verschiedene Instrumente bereit:

Struktur des Aktienkapitals einer Familiengesellschaft

Dieses ist so auszugestalten, dass die personenbezogenen Strukturen erhalten bleiben können. Es erstaunt wenig, dass die meisten Schweizer Familiengesellschaften ausschliesslich Namenaktien verwenden. Die Attraktivität von Namenaktien für Familiengesellschaften macht insbesondere die Möglichkeit aus, ihre Übertragbarkeit einzuschränken, d.h. die Aktie zu vinkulieren.

Einräumung von statutarischen Vorkaufsrechten

Um das ungewollte Eindringen Aussenstehender in die Familiengesellschaft zu verhindern, wird oft vorgesehen, dass im Falle eines Aktienverkaufs durch einen Aktionär die übrigen Aktionäre das Recht haben, diese an Stelle des Käufers zu erwerben. Das Aktienrecht enthält aber die Vorschrift, dass die Übertragbarkeit der Aktien einzig mittels Vinkulierung von Namenaktien erschwert werden darf.

Besondere Präsenz- und Abstimmungsquoren

Durch die Statuten verschärfte Abstimmungsquoren dienen dem Schutz der Minderheitsaktionäre und können dazu beitragen, dass Zufallsentscheide vermieden werden. Dies fördert die Kontinuität der Gesellschaft. Bei Familiengesellschaften, an denen das Publikum beteiligt wird und die Familie nur noch über eine Stimmenminderheit verfügt, können sie auch zum Schutz vor unfreundlichen Übernahmen eingesetzt werden.

Ausgestaltung des Verwaltungsrates einer Familiengesellschaft

In den Statuten der Familienholding und dem Organisationsreglement des VR können Vorschriften über Zusammensetzung und Funktion des Verwaltungsrates erlassen werden. Bevor das Recht bestimmter Aktionärsgruppen auf einen Vertreter im Verwaltungsrat ("Einsitzrecht eines Stammes") in den Statuten der Familiengesellschaft festgeschrieben wird, gilt es, das Konfliktpotenzial dieser Bestimmung zu bedenken.

Aktionärbindungsverträge: Instrument der Organisation der Familienaktionäre unter sich

Im Gegensatz zu den Statuten begründet der Aktionärbindungsvertrag keine mitgliedschaftlichen Pflichten zur Gesellschaft, sondern ausschliesslich schuld- bzw. gesellschaftsrechtliche Verbindlichkeiten gegenüber den anderen Vertragspartnern. In einer Familiengesellschaft werden insbesondere Bindungsvereinbarungen abgeschlossen, welche grundsätzlich zulässig sind. Sie dürfen aber weder zur Umgehung von Stimmrechtsbeschränkungen dienen, noch darf ein so genannter Stimmenkauf vorliegen, welcher als unsittlich und daher nichtig zu qualifizieren ist.

Familienrat und Familiencharta der Familiengesellschaft

Um Konflikte zu vermeiden, kann die Familiengesellschaft einen sog. Familienrat einführen sowie eine Familiencharta verfassen. Der Familienrat umfasst regelmässige Treffen der Familienaktionäre in einem formellen Rahmen. Die Familiencharta ist dabei das "Grundgesetz der Familie", welches die wichtigsten unternehmenspolitischen Grundlagen und Grundhaltungen, samt Entscheidungsprozessen in ihren Grundsätzen festhält.

(03.06.2011)