Klage gegen die Schweiz wegen Minarettverbot unzulässig
Entscheid des europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat zwei Beschwerden gegen die Schweiz wegen des Minarettverbots in der Verfassung abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts haben die Beschwerdeführer nicht glaubhaft machen können, Opfer einer Verletzung der Menschrechtskonvention zu sein.
Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinem Entscheid vom 08.07.2011 festhält, haben die Beschwerdeführer in ihren Klagen gegen die Schweiz nicht behauptet, dass der Verfassungszusatz mit dem Minarett-Bauverbot irgendeine konkrete Auswirkungen auf sie haben könnte. Sie hätten lediglich gerügt, sie würden in ihren religiösen Überzeugungen verletzt.
Kein konkretes Bauprojekt
Nach Ansicht der Richter in Strassburg können sie damit aber nicht als unmittelbare Opfer einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betrachtet werden. Auch eine indirekte oder potentielle Opferstellung sei zu verneinen.
Der Gerichtshof hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Urheber der Beschwerden nicht argumentiert hätten, in nächster Zeit den Bau einer Moschee mit Minarett zu planen. Die blosse Möglichkeit, dass sie dies in fernerer Zukunft tun könnten, reicht laut EGMR nicht aus.
Entscheid ist rechtskräftig
Weiter hält der Gerichtshof fest, dass die Schweizer Gerichte in der Lage sein würden, zu prüfen, ob die allfällige Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Minarett-Projekt mit der EMRK vereinbar wäre. Die Beschwerden seien damit insgesamt für unzulässig zu erklären. Der Entscheid aus Strassburg ist endgültig.
Die erste Beschwerde war von Hafid Ouardiri, dem früheren Sprecher der Genfer Moschee, erhoben worden. Die Beschwerdeführer im zweiten Verfahren sind drei Vereine und eine Stiftung zur sozialen und geistlichen Betreuung von Muslimen in der Schweiz.
Der EGMR hatte 2009 mitgeteilt, dass er insgesamt sechs Eingaben zur Minarett-Initiative erhalten habe. Laut Frank Schürmann, Vertreter der Schweiz vor dem Gerichtshof, sind die beiden nun zurückgewiesenen Beschwerden die zwei einzigen, in denen die Schweiz vom EGMR zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde.
Gleiches Schicksal für weitere Beschwerden
Falls es in Strassburg noch weitere Eingaben von Beschwerdeführern in vergleichbarer Situation gebe, gehe er davon aus, dass diese ohne vorgängige Einladung zur Stellungnahme im gleichen Sinn entschieden würden.
Das Bundesgericht war Ende 2009 auf zwei Beschwerden gegen die Minarett-Initiative ebenfalls nicht eingetreten. Die Richter in Lausanne hatten damals darauf verwiesen, dass angenommene eidgenössische Volksinitiativen nicht ausserhalb eines konkreten Anwendungsfalls geprüft werden könnten.
Das Schweizer Stimmvolk hatte das Bau-Verbot für Minarette im November 2009 mit 57,5 Prozent angenommen und in der Verfassung verankert. Zahlreiche Kritiker - darunter der Europarat - hatten beanstandet, das Verbot verletze die Religionsfreiheit.
(08.07.2011)