EFD eröffnet Anhörung über Aufhebung EEK für die direkte Bundessteuer (Frist bis 20.02.2013)

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EFD eröffnet Anhörung über die Aufhebung der Eidgenössischen Erlasskommission

Künftig sollen die Kantone sämtliche Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer beurteilen. Die Eidgenössische Erlasskommission für die direkte Bundessteuer (EEK) wird aufgehoben. Dadurch werden Doppelspurigkeiten zwischen den Kantonen und dem Bund beseitigt und das Steuersystem wird vereinfacht. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 16. November 2012 die Anhörung zu einem entsprechenden Bundesgesetz eröffnet.

Steuerpflichtige können um den Erlass geschuldeter Steuerbeträge ersuchen, wenn sie sich in einer Notlage befinden. Nach geltendem Recht entscheidet die EEK über Eingaben, mit denen um Erlass der direkten Bundessteuer im Umfang von mindestens 25‘000 Franken pro Jahr ersucht wird. Gesuche um Erlass tieferer Beträge und Gesuche um Erlass der kantonalen und kommunalen Steuern werden in den Kantonen behandelt. Dies kann nach geltendem Recht zu widersprüchlichen Entscheiden führen, da dasselbe Gesuch je nach Steuerart durch verschiedene Behörden beurteilt wird. Im Jahr 2011 entschied die EEK über 72 Erlassgesuche, welche sich auf Steuerbeträge von insgesamt rund 3,6 Mio. Franken bezogen.

Die Kantone sollen künftig über alle Gesuche um Erlass der direkten Bundessteuer entscheiden. Die EEK wird ihrer bisherigen Aufgabe entbunden und aufgelöst, womit auch eine Massnahme der vom Bundesrat beschlossenen Aufgabenverzichtsplanung in der Bundesverwaltung umgesetzt wird. Damit die Erlasspraxis angeglichen wird, sollen die für den Erlass der kantonalen Einkommens- und Gewinnsteuer zuständigen Behörden und Gerichte auch über das Gesuch um Erlass der direkten Bundessteuer entscheiden. Ausserdem wird neu das Bundesgericht im Beschwerdefall als letzte Instanz über so genannte „besonders bedeutende" Fälle urteilen.

Da keine grundlegenden Gesetzesbestimmungen geändert werden sollen, wird statt einer Vernehmlassung eine Anhörung durchgeführt. Die Anhörungsfrist läuft bis zum 20. Februar 2013.

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(EFD, 16.11.2012)