E-Voting für Auslandschweizer

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Bundesrat bewilligt Vote électronique-Versuche bei Nationalratswahlen 2011

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22.06.2011 die Gesuche der Kantone Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Aargau um Durchführung eines Vote électronique-Versuchs anlässlich der Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011 bewilligt. Dies erlaubt es den rund 22'000 Auslandschweizer Stimmberechtigten der vier Kantone, ihre Stimme im Herbst elektronisch abzugeben. Es handelt sich dabei um den ersten Versuch mit Wahlen auf Bundesebene.

Die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen, Graubünden und Aargau haben bereits mehrere erfolgreiche Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe im Rahmen von eidgenössischen Volksabstimmungen durchgeführt. Sie bereiten sich nun seit rund einem Jahr zusammen mit der Bundeskanzlei auf die Durchführung von Vote électronique-Versuchen anlässlich der Nationalratswahlen vom kommenden Herbst vor. So mussten insbesondere die bestehenden Abläufe den wahltechnischen Besonderheiten angepasst und die entsprechenden Terminpläne mit Blick auf den neuen Stimmkanal überarbeitet werden. Der Kanton Basel-Stadt wird wiederum auf das Genfer System zurückgreifen, während die Kantone St. Gallen, Graubünden und Aargau eine Kopie des Zürcher Systems verwenden.

Grosser Mehrwert für Auslandschweizer Stimmberechtigte
Diese erstmaligen Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe anlässlich von Wahlen auf Bundesebene beschränken sich vorerst auf die Auslandschweizer Stimmberechtigten der vier Kantone. Weil die Fristen für die Zustellung der Unterlagen bei Wahlen noch kürzer sind als bei Abstimmungen, wurde es dieser Gruppe von Stimmberechtigten faktisch oft verunmöglicht, die Vertretungen im Parlament mitbestimmen zu können. Dass sie ihre Stimme nun übers Internet abgeben können, entschärft dieses Problem deutlich. Es gilt zu beachten, dass Vote électronique nur Auslandschweizerinnen und -schweizern zur Verfügung steht, die ihren Wohnsitz in einem der 45 Staaten, welche die Vereinbarung von Wassenaar[1] unterzeichnet haben, oder in einem EU-Staat, in Andorra, Liechtenstein, Monaco, Nordzypern, San Marino oder Vatikanstadt haben. Ungefähr 90 Prozent der eingeschriebenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben ihren Wohnsitz in einem dieser Länder.

Insgesamt können rund 22'000 Stimmberechtigte vom neuen Stimmkanal profitieren, was bei rund 5'090'000 Stimmberechtigten 0.4% des gesamtschweizerischen Elektorats entspricht.

Neben der Schweiz führen weltweit nur noch Estland und ab Herbst 2011 Norwegen verbindliche Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe durch.

[1]Vereinbarung vom 19. Dezember 1995/12. Mai 1996 über Exportkontrollen für konventionelle Waffen und Dual Use-Güter und -Technologien (Wassenaar Arrangement), www.wassenaar.org. Diese Vereinbarung regelt auch die Verschlüsselung von Daten als eine der Dual-Use-Technologien: danach ermöglichen alle Mitgliedstaaten die für den Vote électronique grundlegende verschlüsselte Übertragung von Daten.

(BR, 22.06.2011)