Der Gegenvorschlag zur Bausparinitiative ist gescheitert
Über das steuerlich begünstigte Bausparen wird das Stimmvolk entscheiden. Ein indirekter Gegenvorschlag zu zwei Volksinitiativen ist am 17.06.2011 in der Schlussabstimmung gescheitert, weil der Ständerat die Vorlage ablehnte.
Wäre der indirekte Gegenvorschlag nicht am Ständeratsveto gescheitert, wären die Initiativkomitees zum Rückzug ihrer Begehren bereit gewesen. Zu einer Volksabstimmung wäre es mit grosser Wahrscheinlichkeit allerdings dennoch gekommen, denn die SP wollte das Referendum gegen den Gegenvorschlag ergreifen.
Nun werden Volk und Stände über die Volksinitiativen des Hauseigentümerverbandes (HEV) sowie der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) abstimmen.
Im indirekten Gegenvorschlag nahmen die Räten die zentralen Forderungen der Volksbegehren auf. Der Erwerb von Wohneigentum sollte demnach mit steuerlichen Begünstigungen gefördert werden.
Knappes Ja in Nein gekippt
Am Ende der Beratungen hatten beide Räte der Vorlage zugestimmt. Der Ständerat sprach sich in der Frühjahrssession allerdings nur ganz knapp - mit Stichentscheid des Präsidenten - für das steuerlich begünstigte Bausparen aus. Nun änderten mehrere Ratsmitglieder ihre Meinung: Mit 22 zu 17 Stimmen lehnte die kleine Kammer die Vorlage in der Schlussabstimmung ab.
Der Nationalrat hätte daran festhalten wollen. Er hiess die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 111 zu 64 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut.
Eigene Wählerschaft begünstigen
Das Festhalten der Bürgerlichen im Nationalrat zeuge von deren Sturheit und "krankhafter Obsession", zulasten der Allgemeinheit die eigene Wählerschaft zu begünstigen, kritisierte der SP-Präsident. Die steuerliche Begünstigung des Bausparens hätte neue Steuerschlupflöcher geschaffen und die Mieterinnen und Mieter diskriminiert.
Die Initianten wären mit der Vorlage zufrieden gewesen. Wer für ein Eigenheim spart, hätte jährlich bis 10'000 Franken (für Ehepaare 20'000 Franken) vom steuerbaren Einkommen abziehen können, und zwar während maximal zehn Jahren. Für den Fall, dass der Kauf nicht innert fünf Jahren erfolgt wäre, sah die Vorlage Steuernachzahlungen vor.
(17.06.2011)