Spezielle Website der BVK für Verselbstständigung
Die Verselbstständigung der BVK wird konkret: In der nächsten Woche erhalten alle Aktivversicherten der BVK die Unterlagen im Hinblick auf Nominationen für die Wahl des ersten Stiftungsrates. Zudem hat die BVK am 20. Juli 2012 eine spezielle Website aufgeschaltet, die über alle Aspekte der Verselbstständigung informiert.
Auf Anfang 2014 wird die BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich aus der kantonalen Verwaltung herausgelöst und als selbstständige Stiftung organisiert. Von diesem Zeitpunkt an wird nicht mehr der Regierungsrat, sondern ein von den Versicherten und den Arbeitgebenden paritätisch besetzter Stiftungsrat für die Pensionskasse verantwortlich sein. Der 18-köpfige Stiftungsrat wird bereits im kommenden Herbst gewählt, damit er die Vorbereitungen für die Verselbstständigung ab 2013 selber an die Hand nehmen und die nötigen Entscheide treffen kann.
Diese Wahl wirft nun ihre Schatten voraus: Nominationen für die Stiftungsratswahl müssen bis am 10. September 2012 eingereicht werden. Für eine Kandidatur als Vertretung der Versicherten müssen 50 Unterschriften aus dem betreffenden Wahlkreis beigebracht werden. Liegen in den sechs Wahlkreisen mehr Kandidaturen vor als Sitze zu vergeben sind, kommt es zu einer Wahl. Über alle Einzelheiten des Nominations- und Wahlverfahrens informiert eine spezielle Website, welche die BVK unter www.bvk.ch/2014 aufgeschaltet hat.
Foto: © BVK
(Mitteilung der Finanzdirektion, 20.07.2012)
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